FRANKREICH: DSGVO-BUßGELD GEGEN AMAZON IN HÖHE VON 32 MILLIONEN EURO

Die französische Datenschutzaufsichtsbehörde hat gegen eine Logistik-Tochter des Amazon-Konzerns in Frankreich ein Bußgeld in Höhe von 32 Millionen Euro verhängt. Grund hierfür ist sei die unzulässige und weitreichende Überwachung der Arbeitnehmer.

Die französische Datenschutzaufsichtsbehörde hat gegen eine Logistik-Tochter des Amazon-Konzerns in Frankreich ein Bußgeld in Höhe von 32 Millionen Euro verhängt. Grund hierfür ist sei die unzulässige und weitreichende Überwachung der Arbeitnehmer.

Die Amazon-Tochtergesellschaft habe die Aktivitäten der Mitarbeiter in ihren Lagern wohl vor allem anhand der Daten der Scangeräte überwacht, die die Mitarbeiter zur Bearbeitung von Paketen verwendeten. Dadurch sei eine Rechtfertigung jeglicher Pausen – auch solcher, die unter zehn Minuten dauerten, in denen die Scangeräte nicht genutzt worden waren, seitens der Mitarbeiter notwendig gewesen, wodurch auf den Beschäftigten ein ständiger Druck lasten würde. Auch eine Videoüberwachung war im Einsatz, über die die Beschäftigten nicht ausreichend informiert wurden.

Daneben wurde auch festgestellt, dass Zeitarbeitskräfte nicht hinreichend über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch den Scanner informiert wurden.

Initiiert wurden die Untersuchungen durch die französische Datenschutzaufsichtsbehörde nach Medienberichten und Mitarbeiterbeschwerden über die Arbeitsbedingungen.