Aktuelles

Das OLG Stuttgart entschied in einem Beschluss vom 02.02.2024, dass Direktwerbung per Briefwerbung von der DSGVO ausdrücklich erlaubt sei.

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Der EU-Datenschutzbeauftragte verkündete in seinem Resultat der im Jahr 2021 begonnenen Untersuchung, dass die EU-Kommission durch den Einsatz von Microsoft 365 gegen die DSGVO verstoße.

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Das OLG Brandenburg hat in einem Beschluss vom 05.03.2024 entschieden, dass „Ärger, Unwohlsein und Stress“ keinen Anspruch auf Schadensersatz nach der DSGVO begründen.

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Der EuGH machte in einem neuen Urteil vom 14.04.2024 neue differenzierte Ausführungen zu dem Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO und was seitens Unternehmen bei der Erfüllung dieser zu beachten ist.

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